CBD unter Tabaksteuer?
Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) vom 21. November 2024 befasst sich mit der Frage, ob CBD-Produkte, insbesondere getrocknete Hanfblüten, unter das Tabaksteuergesetz (TabStG) fallen. Der VwGH bestätigte, dass solche Produkte als anderer Rauchtabak einzustufen sind, was erhebliche Konsequenzen für den österreichischen CBD-Markt, Tabaktrafikanten, Tabakgroßhändler und Produzenten hat.
Zusammenfassung der Entscheidung des VwGH:
• Der VwGH entschied, dass getrocknete Hanfblüten, die zum Rauchen geeignet sind und üblicherweise auch geraucht werden, nicht als medizinische Produkte gelten, auch wenn ihr THC-Gehalt unter 0,3 % liegt.
• Die Hanfblüten werden als Rauchtabak im Sinne des § 3 Abs. 6 TabStG angesehen, da sie ganz oder teilweise aus anderen Stoffen als Tabak bestehen und die sonstigen Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 oder 3 erfüllen.
• Der VwGH stützte sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach Tabak auch dann als Rauchtabak gilt, wenn er durch einfache Zerkleinerung oder händisches Schneiden zum Rauchen geeignet ist.
• Die Tabaksteuer für anderen Rauchtabak beträgt 34% des Kleinverkaufspreises. Da ein solcher für CBD-Produkte nicht existiert, wird als Bemessungsgrundlage der von Tabakwarenhändlern erzielbare Preis herangezogen.
• Der VwGH wies die Argumente der Revisionswerberin zurück, dass die Besteuerung von CBD-Produkten nicht mit dem Gesundheitsschutz vereinbar sei, da auch Marihuana-Konsum als gesundheitsschädlich gilt.
Konsequenzen für den österreichischen CBD-Markt:
• Tabakmonopol: CBD-Produkte, die als Rauchtabak gelten, fallen unter das Tabakmonopol und dürfen somit nur von Konzessionären (Tabaktrafiken) verkauft werden.
• Tabaksteuer: Auf CBD-Produkte wird die Tabaksteuer von 34% des Verkaufspreises fällig. Dies führt zu einer erheblichen Preiserhöhung für die Konsumenten.
• Nichtraucherschutzgesetz: Da es sich um Rauchtabak handelt, fallen CBD-Produkte unter das Nichtraucherschutzgesetz. Das bedeutet, dass die Produkte nicht an Jugendlichen verkauft werden dürfen. Zudem gelten die Rauchverbote auch für CBD-Produkte.
• Regulierungen: Es ist zu erwarten, dass CBD-Produkte künftig den gleichen Kennzeichnungspflichten und Werbeverboten wie Tabakwaren unterliegen.Bedeutung für Tabaktrafikanten:
• Verkaufsrecht: Tabaktrafikanten erhalten das exklusive Recht, CBD-Produkte zu verkaufen.
• Zusatzsortiment: CBD-Produkte können ein zusätzliches Sortiment für Tabaktrafiken darstellen.
• Einhaltung der Vorschriften: Die Tabaktrafikanten müssen beim Verkauf von CBD-Produkten die einschlägigen Gesetze und Bestimmungen, wie zum Beispiel die Preisauszeichnungspflicht und die Altersbeschränkung beachten.
Bedeutung für Tabakgroßhändler:
• Erweiterung des Sortiments: Tabakgroßhändler können ihr Sortiment um CBD-Produkte erweitern und diese an Tabaktrafiken liefern.
• Preisfestsetzung: Sie sind für die Festsetzung der Kleinverkaufspreise von CBD-Produkten zuständig und müssen diese beim Bundesministerium für Finanzen anmelden.
• Meldepflichten: Tabakgroßhändler unterliegen Meldepflichten bezüglich ihrer Umsätze mit CBD-Produkten.
Bedeutung für Produzenten von CBD-Produkten:
• Anpassung der Geschäftsmodelle: CBD-Produzenten müssen ihre Geschäftsmodelle an die neue Gesetzeslage anpassen. Sie können ihre Produkte künftig nur über Tabakgroßhändler und Tabaktrafiken vertreiben.
• Meldepflichten: Hersteller und Importeure müssen die Inhaltsstoffe und Mengen der Produkte melden.
• Produktgestaltung: Sie müssen gegebenenfalls die Verpackung ihrer Produkte an die Anforderungen des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes anpassen.
• Steuerliche Auswirkungen: Die Tabaksteuer führt zu einer Erhöhung der Produktionskosten, da die Steuer Teil der Bemessungsgrundlage für den Kleinverkaufspreis ist.
Zusätzliche Anmerkungen:
• Die Entscheidung des VwGH ist bindend und schafft eine neue rechtliche Grundlage für den Umgang mit CBD-Produkten in Österreich.
• Es ist zu erwarten, dass sich die Gesetzgebung in Bezug auf CBD-Produkte weiterentwickeln wird, um den Besonderheiten dieser Produkte Rechnung zu tragen.
Es ist wichtig zu betonen, dass sich die rechtliche Situation dynamisch entwickeln kann und es ratsam ist, sich bei Bedarf an einen Rechtsexperten zu wenden, um den aktuellsten Stand zu erfahren.